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28.10.2020

Gräbersegnung an Allerheiligen im Pfarrverband Pleinfeld

Das Fest „Allerheiligen“ am 1. November hat im Bewusstsein vieler Gläubigen eine große Bedeutung. So erinnert sich die Kirche nicht nur an die vielen großen und bekannten Heiligen ihrer 2000jährigen Geschichte, sondern gedenkt vor allem auch grundsätzlich aller Verstorbenen und Toten. Deshalb findet an den Tagen um Allerheiligen in der Regel auf allen Friedhöfen eine Andacht mit einem Gedenken der Verstorbenen des vergangenen Jahres und einer Segnung der Gräber statt.

Aufgrund der wieder weiter fortgeschrittenen allgemeinen Bedrohung durch das Corona-Virus werden die Friedhofsbesucher gebeten, sich auf den Friedhöfen grundsätzlich und insbesondere bei den Andachten mit Gräbersegnung strikt an die geltenden Vorschriften der Hygiene-Schutz-Konzepte zu halten, die vor allem in der Einhaltung eines Mindestabstands zwischen Personen und in der Pflicht der Mund-Nasen-Bedeckung bestehen. Außerdem gelten für die verschiedenen Friedhöfe im Pfarrverband Pleinfeld individuell auf die Örtlichkeiten abgestimmte Regelungen.

Ökumenische Andacht in Pleinfeld

Auf dem Pleinfelder Friedhof findet die Andacht mit Gräbersegnung am 1. November um 14 Uhr traditionell in ökumenischer Form statt. Ausdrücklich weisen katholische und evangelische Gemeinde auf folgende Sicherheitsmaßnahmen hin:

  • Auf dem gesamten Friedhof gilt vor, während und nach der Andacht eine durchgehende Maskenpflicht.
  • Zwischen den Hausständen und insbesondere den Familien ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  • An den Ein- und Ausgängen, sowie auf dem Gelände des Friedhofs sorgen während der Andacht Ordner für die Einhaltung des Hygiene-Schutz-Konzeptes. Ihren Anweisungen muss unbedingt Folge geleistet werden.

Gräbersegnung in Walting, St. Veit und Stirn

Die katholischen Pfarreien Walting, St. Veit und Stirn feiern ihre Andacht mit Gräbersegnung am Allerheiligentag bereits um 13:30 Uhr. Die Andacht beginnt aber nicht wie in den früheren Jahren in der Kirche, sondern findet von Anfang an auf dem Friedhof statt. Die Gläubigen werden gebeten, dass sie sich gleich zu den Gräbern ihrer Angehörigen begeben und sich dort streng an folgende Sicherheitsmaßnahmen halten:

  • Auf dem gesamten Friedhof gilt vor, während und nach der Andacht eine durchgehende Maskenpflicht.
  • Zwischen den Hausständen und insbesondere den Familien ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  • Auf dem Gelände des Friedhofs sorgen während der Andacht Ordner für die Einhaltung des Hygiene-Schutz-Konzeptes. Ihren Anweisungen muss unbedingt Folge geleistet werden.

 

 

Kontakt

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