Zum Inhalt springen

Unsere Kirchenverwaltungsräte im Pfarrverband Pleinfeld


Kirchenverwaltungswahlen 2024

Am 24. November 2024 werden in den Pfarreien Pleinfeld, Walting, St. Veit und Stirn die örtlichen Kirchenverwaltungen neu gewählt. Dafür suchen wir in allen Ortsteilen noch Kandidatinnen und Kandidaten.

Gute Gründe für die Kirchenverwaltung zu kandidieren

  • In der Pfarrei mitwirken, mitbestimmen, mitgestalten
  • Das Ansehen der Kirche am Ort mitprägen
  • Einen wertvollen Dienst für die Gemeinschaft leisten Ihr persönliches und berufliches Wissen einbringen
  • Ein Stück christliche Verantwortung übernehmen Interessen wahrnehmen, neue Erfahrungen sammeln

Was ist die Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, welches zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Dabei lenken die Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. 

Was sind die Aufgaben?

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets. Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Planung und Beratung über Errichtung, Ausstattung und Unterhalt aller Gebäude im Besitz der Kirchenstiftung Entscheidung über bauliche Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden, z.B. Kirche, Pfarrheim oder Kindergarten
  • Anerkennung der Jahresrechnung
  • Anstellung von Personal in der Kirchenstiftung sowie Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
  • Unterstützung pfarrlicher Gruppen und Beantragung von Zuschüssen
  • Entscheidung über den Verwendungszweck von freiwilligen Zuwendungen

Interesse? Für Fragen steht Pfarrer Ottmar Breitenhuber unter 09144/321 oder pleinfeld@bistum-eichstaett.de gerne zur Verfügung.

Kirchenverwaltung Pleinfeld

BreitenhuberOttmarVorstand
MiehlingThomasKirchenpfleger
NeufangerJoachimgewähltes Mitglied
HiemerAndreagewähltes Mitglied
Dr. MückeAlexandergewähltes Mitglied
MedererMariagewähltes Mitglied
StrobelChristiangewähltes Mitglied
  • Die Bankinformationen zur Kath. Pfarrkirchenstiftung Pleinfeld finden Sie → hier. 

Kirchenverwaltung Mischelbach (Filiale)

BreitenhuberOttmarVorstand
WechslerHermannKirchenpfleger
EbertPiagewähltes Mitglied
NüßleinKarl-Josefgewähltes Mitglied
MehringerPatrickgewähltes Mitglied
  • Die Bankinformationen zur Kath. Filialkirchenstiftung Mischelbach finden Sie → hier.  

Kirchenverwaltung Walting

BreitenhuberOttmarVorstand
ZottmannFabianKirchenpfleger/ Friedhofsverwalter
EhemannAntongewähltes Mitglied
  • Die Bankinformationen zur Kath. Pfarrkirchenstiftung Walting finden Sie → hier.  

Kirchenverwaltung St. Veit

BreitenhuberOttmarVorstand
PflockRudolfKirchenpfleger
SeitzFranz-JosefFriedhofsverwalter
SchernbacherBirgitgewähltes Mitglied
RiedelWaltergewähltes Mitglied
HalmheuMarkusgewähltes Mitglied
  • Die Bankinformationen zur Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Veit finden Sie → hier.  

Kirchenverwaltung Stirn

BreitenhuberOttmarVorstand
ScheuerleinRichardKirchenpfleger
BirkelChristophgewähltes Mitglied
WielandRichardgewähltes Mitglied
SchmauserJohanngewähltes Mitglied
  • Die Bankinformationen zur Kath. Pfarrkirchenstiftung Stirn finden Sie → hier.  

Funktion der Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, dass die Pfarrkirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken und steuern die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei.
Grundlage hierfür ist die Kirchenstiftungsordnung (KiStO) für die bayerischen (Erz-)Diözesen. Die Amtsdauer beträgt 6 Jahre. Die aktuelle Amtsperiode dauert bis zum 31.12.2024 an.

Die nächste Wahl zur Kirchenverwaltung findet am 17. November 2024 statt.

Aufgaben

  • Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Sorge um die finanzielle Ausstattung des kirchlichen Lebens vor Ort
  • Planung, Errichtung, Ausstattung und Unterhalt aller Gebäude im Besitz der Kirchenstiftung
  • Beschluss über den Haushaltsplan und Aufstellung der Jahresrechnung
  • Entscheidung über z.B. bauliche Maßnahmen an Kirche, Pfarrheim oder Kindergarten, Anstellung von Personal in der Pfarrgemeinde, Unterstützung pfarrlicher Gruppen

Social Media