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Unsere Kirchenverwaltungsräte im Pfarrverband Pleinfeld


Kirchenverwaltungswahlen 2024

Am 24. November 2024 wurden in den Pfarreien Pleinfeld, St. Veit und Stirn die örtlichen Kirchenverwaltungen neu gewählt.

Was ist die Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, welches zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Dabei lenken die Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. 

Was sind die Aufgaben?

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets. Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Planung und Beratung über Errichtung, Ausstattung und Unterhalt aller Gebäude im Besitz der Kirchenstiftung Entscheidung über bauliche Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden, z.B. Kirche, Pfarrheim oder Kindergarten
  • Anerkennung der Jahresrechnung
  • Anstellung von Personal in der Kirchenstiftung sowie Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
  • Unterstützung pfarrlicher Gruppen und Beantragung von Zuschüssen
  • Entscheidung über den Verwendungszweck von freiwilligen Zuwendungen

Konstituierung

Derzeit konstituieren sich die Kirchenverwaltungen in Pleinfeld, Mischelbach, St. Veit und Stirn neu. Die Namen und Funktionen werden anschließend auf dieser Seite veröffentlicht.


Kirchenverwaltung Walting

BreitenhuberOttmarVorstand
ZottmannFabianKirchenpfleger/ Friedhofsverwalter
EhemannAntongewähltes Mitglied
  • Die Bankinformationen zur Kath. Pfarrkirchenstiftung Walting finden Sie → hier.  

Funktion der Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, dass die Pfarrkirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken und steuern die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei.
Grundlage hierfür ist die Kirchenstiftungsordnung (KiStO) für die bayerischen (Erz-)Diözesen. Die Amtsdauer beträgt 6 Jahre. Die aktuelle Amtsperiode dauert bis zum 31.12.2030 an.

Die letzte Wahl zur Kirchenverwaltung fand am 17. November 2024 statt.

Aufgaben

  • Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Sorge um die finanzielle Ausstattung des kirchlichen Lebens vor Ort
  • Planung, Errichtung, Ausstattung und Unterhalt aller Gebäude im Besitz der Kirchenstiftung
  • Beschluss über den Haushaltsplan und Aufstellung der Jahresrechnung
  • Entscheidung über z.B. bauliche Maßnahmen an Kirche, Pfarrheim oder Kindergarten, Anstellung von Personal in der Pfarrgemeinde, Unterstützung pfarrlicher Gruppen

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