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21.06.2020

Weitere Lockerungen im Pfarrverband

Der Pfarrverband Pleinfeld setzt ab dem 22. Juni die gelockerten Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung in Kraft. Dies hat für die Gläubigen einige wesentliche Erleichterungen zur Folge. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die geänderten Vorschriften. Die neusten Verordnungen sind als weiterer Schritt in Richtung "Normalität" anzusehen.

Aktuell kursieren viele unterschiedliche Meldungen rund um das Coronavirus.

Die für den Pfarrverband Pleinfeld gültigen Vorschriften, Hinweise und Sicherheitsmaßnahmen fassen wir im nachfolgenden Text kompakt für Sie zusammen. 

Neben der Änderungen der Abstandsregelungen und den Vorschriften zum Mund-Nasen-Schutz, finden auch die Taufen und Erstkommunionen im Pfarrverband wieder statt. Alle stattfindenden Gottesdienste finden Sie jederzeit in unserer Gottesdienstdatenbank unter www.pfarrverband-pleinfeld.de/gottesdienste.

Vorgaben & Hinweise

  • Mund-Nasen-Bedeckung muss nur beim Betreten und Verlassen der Kirche getragen werden. In den Bänken dürfen die Masken abgenommen werden.
  • Personen mit Fieber oder Krankheitssymptomen dürfen nicht am Gottesdienst teilnehmen.
  • Bringen Sie weiterhin Ihr eigenes Gotteslob mit. 
  • In den Bänken und auf den Gängen muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
  • Die Plätze sind von der vordersten Bank beginnend nach hinten einzunehmen.
  • Der Chorgesang im Bereich der Laienmusik wird wieder zugelassen.

 

 

Kontakt

Sie haben Fragen oder Anregungen zu unseren News-Beiträgen? Unser Homepageteam erreichen Sie jederzeit unter info(at)pfarrverband-pleinfeld(dot)de.