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06.11.2020

Verschärfte Corona-Regelungen: Maskenpflicht auch während des Gottesdienstes

Maskenpflicht während des Gottesdienstes kehrt wieder zurück.

Die Medien berichten täglich über die zweite Welle der Coronapandemie. In einem Schreiben an alle Pfarreien und Pfarrverbände hat die Diözese Eichstätt nun wieder strengere Maßnahmen für das sichere Feiern von Gottesdiensten definiert. Die wichtigste Änderung: Ab sofort gilt auch während des Gottesdienstes wieder eine Maskenpflicht. Weitere Änderungen lesen Sie im Bericht.

Da ist sie wieder - die Maskenpflicht während des Gottesdienstes. Was von vielen Gläubigen bereits geahnt wurde, ist jetzt Realität. Dies bedeutet eine weitere Einschränkung für alle Besucherinnen und Besucher. DOCH: Die Maske ist ein wirksames Mittel in der Bekämpfung der Pandemie und ermöglicht es uns, weiterhin Gottesdienste zu feiern.

Für den Pfarrverband Pleinfeld mit den Pfarreien Pleinfeld, Walting, St. Veit und Stirn gelten deshalb mit sofortiger Wirkung die nachfolgend aufgeführten Regelungen und Hinweise.

Regelungen im Pfarrverband Pleinfeld

  • Personen mit Fieber oder Krankheitssymptomen dürfen nicht am Gottesdienst teilnehmen.
  • Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten und Verlassen der Kirche und auch während des Gottesdienstes
  • Desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten der Kirche an den dafür aufgestellten Desinfektionsspendern an den Eingängen.
  • Halten Sie in den Bänken und auf den Gängen (in den Kirchen und auf den Friedhöfen) mindestens 1,5m Abstand.
  • Nehmen Sie nur markierte Plätze ein. Diese sind von der vordersten Bank beginnend nach hinten aufzufüllen. Lassen Sie dabei keine Plätze frei. Stehplätze sind nicht gestattet.

Stand: 06.11.2020

 

 

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