Kirchgeld - direkte Unterstützung für den Pfarrverband
Kirchensteuer & Kirchgeld - zwei Begriffe, die sich ums Geld drehen. Rechtlich betrachtet besteht der Pfarrverband Pleinfeld aus fünf Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die Finanzierung zur Erfüllung ihrer verschiedenen Aufgaben erfolgt über verschiedene Wege. Derzeit versenden unsere Mitarbeiter wieder die Kirchgeldbescheide. Wie die Finanzierung funktioniert, was der Unterschied zwischen Kirchensteuer und Kirchgeld ist und wie hoch die Einnahmen im Jahr 2019 waren, erklären wir in diesem Beitrag.
Die folgende Frage klären wir im Zusammenhang mit dieser Meldung.
„Was ist der Unterschied zwischen der Kirchensteuer und dem Kirchgeld?“
Das allgemeine Kirchgeld ist ein Teil der gesetzlich verankerten Kirchenumlagen. Das Kirchgeld unterscheidet sich von der Kirchensteuer vor allem dadurch, dass es direkt von der jeweiligen Kirchengemeinde vor Ort erhoben wird und zu 100 Prozent in der Pfarrgemeinde verbleibt. Für die Verwendung der Gelder, ist die jeweilige Kirchenverwaltung zuständig.
Mit der Kirchensteuer, die über das Finanzamt als Kirchenlohnsteuer oder Kircheneinkommenssteuer eingezogen wird, werden zwar viele pfarrliche Belange unterstützt, allerdings muss jede Pfarrgemeinde für einen gewissen Teil der laufenden Ausgaben selbst aufkommen. Dazu gehören Kosten beispielsweise für Pfarrsekretärin, Hausmeister oder notwendige Baumaßnahmen. Aber auch die laufenden Betriebskosten für Strom, Wasser, Heizung und vieles mehr in den Kirchen, Kindergärten, Pfarr- und Jugendheimen, sowie der Unterhalt für Plätze und Wege rund um die kirchlichen Gebäude gehören dazu.
Im Jahr 2019 erhielten wir als Kirchgeld
Pfarrkirchenstiftung Pleinfeld | EUR 7.348,00 |
Filialkirchenstiftung Mischelbach | EUR 775,00 |
Pfarrkirchenstiftung Walting | EUR 1.110,00 |
Pfarrkirchenstiftung St. Veit | EUR 1.840,00 |
Pfarrkirchenstiftung Stirn | EUR 1.760,00 |
Wer muss Kirchgeld zahlen
Kirchgeldpflichtig sind alle über 18 Jahre alten Angehörigen der römisch-katholischen Kirche mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk der Kirchengemeinde, wenn sie Einkünfte von mehr als 10.000 Euro pro Jahr haben.
Wie hoch ist das Kirchgeld?
Die Sätze für das gestaffelte Kirchgeld lauten im Bistum Eichstätt:
Bei einem Einkommen bis 10.000 EUR | frei |
Bei einem Einkommen über 10.000 EUR pro Jahr | EUR 10,00 / Jahr |
Bei einem Einkommen über 20.000 EUR pro Jahr | EUR 20,00 / Jahr |
Bei einem Einkommen über 30.000 EUR pro Jahr | EUR 30,00 / Jahr |
Wir danken Ihnen für die Unterstützungen unseres Pfarrverbands Pleinfeld mit den Pfarreien Pleinfeld, Walting, St. Veit und Stirn.
Kontakt
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