Zum Inhalt springen
21.01.2021

FFP2-Maskenpflicht im Pfarrverband Pleinfeld

Das Bistum Eichstätt setzt die neuen Regelungen zur Corona-Pandemie um, die von der bayerischen Staatsregierung in Kraft gesetzt wurden. Wichtigste Änderung ist die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Gottesdienst. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 15 Jahren müssen lediglich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Kinder unter sechs Jahren sind wie bisher auch schon von der Maskenpflicht befreit.

Die Befreiung gilt ebenso für Personen, die aufgrund einer Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen der Trageverpflichtung nicht unterliegen. Generalvikar P. Michael Huber erläutert in einem Schreiben an die Priester und Mitarbeitenden im pastoralen und diakonalen Dienst die Regelungen für Gottesdienste.
Die Änderung der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. Januar enthält außerdem eine Regelung, nach der Gottesdienste, bei denen mehr als zehn Teilnehmer erwartet werden, 48 Stunden vorher bei den zuständigen Behörden angemeldet werden müssen. Allerdings gilt diese Regelung nicht, wenn das maßgebliche Infektionsschutzkonzept der Glaubensgemeinschaft bereits vorgelegt wurde. Da dies für den Bereich der katholischen Bistümer und Erzbistümer in Bayern durch das „Schutzkonzept der bayerischen (Erz)-Diözesen“ bereits erfolgt ist, hat diese Regelung für die Gottesdienste der Pfarrgemeinden im Bistum Eichstätt keine Konsequenzen.
Die aktuellen Regelungen sind auf www.pfarrverband-pleinfeld.de und unter www.bistum-eichstaett.de/corona-virus abrufbar.


 

 

Kontakt

Sie haben Fragen oder Anregungen zu unseren News-Beiträgen? Unser Homepageteam erreichen Sie jederzeit unter info(at)pfarrverband-pleinfeld(dot)de.