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22.01.2022

Empfehlung des Bistums: FFP2 Maskenpflicht auch während des Gottesdienstes

Der Pfarrverband Pleinfeld folgt der Empfehlung des Eichstätter Generalvikars Huber an alle Pfarrgemeinden und führt die FFP2 Maskenpflicht auch während des Gottesdienstes wieder ein. Anlass für diese Änderung an den bisherigen Regelung ist die stark steigende Zahl der Infizierten mit dem Corona-Virus. Darüber hinaus wird der Gemeindegesang reduziert.


Die Regelungen gelten wie folgt:

  • Tragen Sie beim Betreten und beim Verlassen der Kirche, sowie auch während des Gottesdienstes eine FFP-Maske. Für Gottesdienstteilnehmerinnen und -teilnehmer zwischen dem 6. und 16. Geburtstag gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske).
  • Verwenden Sie beim Betreten der Kirche die bereitgestellten Desinfektionsmittelspender.
  • Der gottesdienstliche Gemeindegesang wird auf ein Minium reduziert.
  • Die Teilnahme am Gottesdienst ist allen Personen untersagt, die aktuell positiv auf Covid-19 getestet oder unter Quarantäne gestellt sind, respiratorische und infektiöse Atemwegsprobleme oder Fieber haben oder in den letzten vierzehn Tagen Kontakt zu einem bestätigten an Covid-19-Erkrankten gehabt oder sich im selben Raum wie ein bestätigter Covid-19-Fall aufgehalten haben.

    Außerdem ist das Katholische Pfarramt derzeit für den Parteiverkehr geschlossen. Unser Team steht Ihnen telefonisch (☎ 09144-321) oder per E-Mail (✉ pleinfeld(at)bistum-eichstaett(dot)de) gerne zur Verfügung!

 

 

Kontakt

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