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Unsere Kirchenverwaltungsräte im Pfarrverband Pleinfeld


Kirchenverwaltung Pleinfeld

BreitenhuberOttmarVorstand
MiehlingThomasKirchenpfleger
NeufangerJoachimgewähltes Mitglied
HiemerAndreagewähltes Mitglied
Dr. MückeAlexandergewähltes Mitglied
MedererMariagewähltes Mitglied
StrobelChristiangewähltes Mitglied
  • Die Bankinformationen zur Kath. Pfarrkirchenstiftung Pleinfeld finden Sie → hier. 

Kirchenverwaltung Mischelbach (Filiale)

BreitenhuberOttmarVorstand
WechslerHermannKirchenpfleger
EbertPiagewähltes Mitglied
NüßleinKarl-Josefgewähltes Mitglied
MehringerPatrickgewähltes Mitglied
  • Die Bankinformationen zur Kath. Filialkirchenstiftung Mischelbach finden Sie → hier.  

Kirchenverwaltung Walting

BreitenhuberOttmarVorstand
ZottmannFabianKirchenpfleger/ Friedhofsverwalter
EhemannAntongewähltes Mitglied
  • Die Bankinformationen zur Kath. Pfarrkirchenstiftung Walting finden Sie → hier.  

Kirchenverwaltung St. Veit

BreitenhuberOttmarVorstand
PflockRudolfKirchenpfleger
SeitzFranz-JosefFriedhofsverwalter
SchernbacherBirgitgewähltes Mitglied
RiedelWaltergewähltes Mitglied
HalmheuMarkusgewähltes Mitglied
  • Die Bankinformationen zur Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Veit finden Sie → hier.  

Kirchenverwaltung Stirn

BreitenhuberOttmarVorstand
ScheuerleinRichardKirchenpfleger
BirkelChristophgewähltes Mitglied
WielandRichardgewähltes Mitglied
SchmauserJohanngewähltes Mitglied
  • Die Bankinformationen zur Kath. Pfarrkirchenstiftung Stirn finden Sie → hier.  

Funktion der Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, dass die Pfarrkirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken und steuern die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei.
Grundlage hierfür ist die Kirchenstiftungsordnung (KiStO) für die bayerischen (Erz-)Diözesen. Die Amtsdauer beträgt 6 Jahre. Die aktuelle Amtsperiode dauert bis zum 31.12.2024 an.

Die nächste Wahl zur Kirchenverwaltung findet am 17. November 2024 statt.

Aufgaben

  • Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Sorge um die finanzielle Ausstattung des kirchlichen Lebens vor Ort
  • Planung, Errichtung, Ausstattung und Unterhalt aller Gebäude im Besitz der Kirchenstiftung
  • Beschluss über den Haushaltsplan und Aufstellung der Jahresrechnung
  • Entscheidung über z.B. bauliche Maßnahmen an Kirche, Pfarrheim oder Kindergarten, Anstellung von Personal in der Pfarrgemeinde, Unterstützung pfarrlicher Gruppen

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